Punkte in Flensburg? Wertvolle Informationen zum Verkehrszentralregister

Sie haben Punkte in Flensburg? Sie möchten Ihren Punktestand im Verkehrszentralregister in Flensburg erfahren? Sie wurden geblitzt, haben eine rote Ampel überfahren oder wurden mit Alkohol am Steuer angetroffen und wollen wissen, was nun zu tun ist? - Rechtsanwalt Steffen Dietrich hat auf diesen Seiten die häufigsten Fragen und Antworten aus seiner täglichen Praxis zum Verkehrszentralregister, zu Punkten in Flensburg und zum Punkteabbau zusammengestellt und erklärt, weshalb es wichtig ist, bereits gegen den ersten Punkt in Flensburg juristisch vorzugehen.

Für eilige Leser - die 3 wichtigsten Punkte in Kurzfassung

  1. Für bestimmte Verkehrsverstöße erhalten Sie - abhängig von deren Schweregrad - zwischen 1 und 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flengsburg. Haben Sie 8 Punkte angesammelt, werden Sie kostenpflichtig verwarnt, ab 14 Punkten müssen Sie ein kostenintensives Aufbauseminar absolvieren und bei Erreichen von 18 Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen
  2. Um diese Maßnahmen zu vermeiden, sollten Sie bereits gegen den ersten Punkt rechtlich vorgehen und dazu einen Rechtsanwalt beauftragen, der im Ordnungswidrigkeitenrecht oder Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist. Viele Autofahrer sind über Ihren Automobilclub verkehrsrechtsschutzversichert. Für diese ist der Rechtsanwalt kostenlos.
  3. Wenn Sie bereits einige Punkte im Verkehrszentralregister haben, kann sich ein Punkteabbau mittels freiwilliger Aufbauseminare lohnen.

Ich glaube, ich habe Punkte in Flensburg. Kann das sein?

Zu Beginn: In Flensburg werden keine Punkte gespeichert. Sie sind erleichtert? Nun, im Verkehrszentralregister (VZR) finden Sie tatsächlich keine Punkte.

Das Verkehrszentralregister speichert statt dessen z. B.:

  • Bußgeldbescheide von mindestens 40 € oder Fahrverbote
  • Strafurteile im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
  • Beschlagnahmen oder vorläufige Entziehungen der Fahrerlaubnis
  • Versagungen einer Fahrerlaubnis
  • Entziehungen, Widerrufe, der Verzicht auf die Fahrerlaubnis
  • alle Teilnahmen an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungungen

Aus diesen Angaben lassen sich jedoch Punkte zusammenzählen.

Wenn Sie hierzu mehr erfahren wollen, können Sie im Straßenverkehrsgesetz in den §§ 28-30c StVG nachlesen.

Übrigens: Wenn Sie nicht genau wissen, wie viele Punkte Sie haben, können Sie hier kostenlos einen Registerauszug beantragen.

Ich habe für einen Verkehrsverstoß neben der Geldbuße 3 Punkte in Flensburg bekommen. Ich frage mich, was das soll.

Das Punktesystem wurde eingeführt, um Gefahren zu vermeiden, die von Kraftfahrern ausgehen, die wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßen.

Für jeden (gröberen) Verstoß gibt es eine festgelegte Punktzahl, die der Kraftfahrer bei mehreren Verstößen über die Jahre ansammelt.

Für starke Verstöße gibt es viele Punkte, für weniger starke Verstöße entsprechend weniger Punkte.

Ab bestimmten Punktegrenzen (8, 14, 18) drohen bestimmte Folgen wie eine Verwarnung, die Anordung eines Aufbauseminars oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wie viele Punkte werden denn gewöhnlich verteilt?

Das hängt natürlich vom Verkehrsverstoß ab. Die maximale Punktzahl pro Verstoß beträgt 7 Punkte, die minimale Zahl 1 Punkt.

Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gibt es 5-7 Punkte, bei bloßen Ordnungswidrigkeiten 1-4 Punkte.

Hier einmal eine Übersicht:

7 Punkte:

6 Punkte:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
  • Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherung, § 6 PflVG bzw. § 9 AuslPflVG

5 Punkte:

bis zu 4 Punkten

  • zahlreiche Ordnungswidrigkeiten, für den sog. "einfache Rotlichtverstoß" - Sie "überfahren" eine rote Ampel und werden dabei geblitzt - gibt es drei Punkte, für den sog. "qualifizierten Rotlichverstoß" - Sie fahren über eine rote Ampel, die bereits seit mehr als einer Sekunde auf "Rot" stand und werden dabei geblitzt - vier Punkte.

Wer es genau wissen will, kann die Punktanzahl für einzelne Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hier einsehen.

Ich habe nur zwei Punkte erhalten. Lohnt es sich überhaupt, dagegen vorzugehen?

Unbedingt. Wenn die Verkehrsbehörde bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzieht, hat alles einmal mit einem Punkt angefangen. Der Verlust des Füherscheins ist sehr ärgerlich. Regelmäßig währe wohl mindestens die Hälfte der Punkte durch das Einschalten eines im Ordnungswidrigkeitenrecht erfahrenen Rechtsanwalts vermeidbar gewesen. Sie sollten es nicht so weit kommen lassen. Gehen Sie bereits rechtzeitig gegen die ersten Punkte vor und vermeiden Sie so kostenintensive Aufbauseminare oder gar den Verlust der Fahrerlaubnis. Übrigens: Viele Autofahrer sind über Ihren Automobilclub verkehrsrechtsschutzversichert. Für diese ist der Rechtsanwalt, wenn keine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, regelmäßig sogar kostenlos! .

Ein Freund erklärte mir, ich solle meine Punkte löschen lassen. Ein anderer meinte, man müsse sie tilgen. Gibt es da einen Unterschied?

Ja. Tilgung ist nicht dasselbe wie Löschung. Jede Eintragung hat eine bestimmte Tilgungsfrist. Wenn diese Frist abläuft (=Tilgungsreife), wird die Eintragung im Verkehrszentralregister getilgt. Das bedeutet aber auch, dass im Verkehrszentralregister die Eintragung erhalten bleibt. Erst nach Ablauf der sog. Überliegefrist wird der Eintrag gelöscht. In der Zeit zwischen der Tilgung und der Löschung darf der Eintrag aber nicht mehr mitgeteilt werden, wenn Gerichte oder Behörden eine VZR-Anfrage stellen.

Nochmals zusammengefasst:

  1. Eintragung ins Verkehrszentralregister -> Tilgungsfrist wird festgelegt
  2. Ablauf der Tilgungsfrist -> Eintrag darf nicht mehr mitgeteilt werden
  3. Ablauf der Überliegefrist -> Eintrag wird gelöscht

Wann werden meine Eintragungen endlich getilgt?

Eintragungen werden grundsätzlich mit Ablauf der Tilgungsfrist getilgt. Die Länge dieser Frist hängt maßgeblich von der Art des Verkehrsverstoßes ab.

Ist der Grund für die Eintragung ein Delikt, bei dem Alkohol oder Drogen im Spiel waren, oder wurde die Fahrerlaubnis wegen Gefährdung des Straßenverkehrs , Trunkenheit im Verkehr, Vollrausch oder Fahrerflucht entzogen, beträgt die Tilgungsfrist 10 Jahre. Bei allen anderen Straftaten 5 Jahre.

Ordnungswidrigkeiten werden bereits nach zwei Jahren getilgt. Dabei ist eine mögliche Hemmung der Tilgung zu beachten.

Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Ist diese in jedem Fall nach 2 Jahren aus dem Verkehrszentralregister getilgt?

Wenn Sie in der nächsten Zeit keine weitere Eintragung erhalten, ist die Ordnungswidrigkeit nach 2 Jahren getilgt.

Allerdings: Wenn Sie weitere Eintragungen erhalten, erfolgt die Tilgung erst, wenn alle Eintragungen tilgungsreif sind.

Dabei gelten folgende Grundregeln:

  1. aktuelle Eintragungen hemmen die Tilgung älterer Eintragungen
  2. eine alte Eintragung mit einer langen Tilgungsfrist (Straftat), hemmt die Tilgung einer aktuellen Eintragung wegen einer Ordnungswidrigkeit

Keine Regel ohne Ausnahme: Unabhängig von weiteren Eintragungen wird spätestens nach 5 Jahren Ihre Ordnungswidrigkeit getilgt - Hier greift eine absolute Tilgungsfrist.

Das klingt ja alles sehr kompliziert. Können Sie nicht ein Beispiel für die Hemmung von Tilgungsfristen geben?

Natürlich. Wir stellen uns drei Einträge zwischen den Jahren 1999 und 2010 vor.

1999: Eintragung wegen Straftat (Trunkenheit im Verkehr) - grds. 10 Jahre Tilgungsfrist
2009: Eintragung wegen Ordnungswidrigkeit (überhöhte Geschwindigkeit)- grds. 2 Jahre Tilgungsfrist
2010: Eintragung wegen Ordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß) - grds. 2 Jahre Tilgungsfrist

Wann werden die Einträge getilgt?

Die Eintragung wegen Trunkenheit wird, weil sie eine Straftat ist - erst nach 10 Jahren und somit 2009 getilgt.

Die Eintragung wegen der überhöhten Geschwindigkeit sollte nach zwei Jahren, also 2011 getilgt werden. 2010 kam jedoch eine weitere Eintragung hinzu. Hier gilt die Grundregel: aktuelle Eintragungen hemmen die Tilgung älterer. Die Ordnungswidrigkeit aus dem Jahr 2009 wird also erst getilgt, wenn die Ordnungswidrigkeit aus dem Jahr 2010 getilgt wird, also 2012.

Kommen bis 2012 noch weitere Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten hinzu, wird die Ordnungswidrigkeit aus dem Jahr 2009 spätestens 2014 getilgt - wegen der absoluten Tilgungsfrist.

Ich habe derzeit 13 Punkte. Ab wann wird es brenzlig?

Mit 13 Punkten befinden Sie sich bereits im oberen Bereich der Punkteskala. Jeder weitere Punkt führt bei Ihnen bereits zur Anordnung eines Aufbauseminars.

Warum das so ist? Mit dem Erreichen bestimmter Punktzahlen (8, 14, 18) sind Maßnahmen der Verwaltungsberhöde verbunden. Diese reichen von einer Verwarnung, über einfache und besondere Aufbauseminare, bis hin zu Fahreignungsgutachten (MPU = sog. „Idiotentest“) und letztlich der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die meisten Maßnahmen sind nicht nur zeitaufwändig (Aufbauseminar), sondern in der Regel auch kostspielig und können sogar existenzbedrohend (z. B. Entzug der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer) sein.

Hier eine Übersicht:

  • bis 7 Punkte: keine Maßnahme
  • zwischen 8 und 13 Punkten: Verwarnung und Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • zwischen 14 und 17 Punkten: Anordnung eines Aufbauseminars bzw. - bei Alkohol- und Drogendelikten - eines besonderen Aufbauseminars
  • bei 18 Punkten: Fahrerlaubnis wird entzogen und neue Fahrerlaubnis wird erst nach Ablauf von 6 Monaten und Nachweis einer positiven MPU erteilt

Die Verwaltungsbehörde meint, ich solle zu einem Aufbauseminar gehen. Muss ich dem nachkommen?

Das hängt davon ab, ob die Teilnahme an dem Aufbauseminar angeordnet oder nur empfohlen wurde.

Haben Sie zwischen 8 und 13 Punkten, wird Ihnen die Teilnahme empfohlen. Sie müssen dem nicht nachkommen, können aber auf diese Weise Punkte abbauen.

Haben Sie jedoch zwischen 14 und 17 Punkten, wird die Teilnahme angeordnet. Das hat zur Folge, dass Sie das Aufbauseminar besuchen müssen. Andernfalls kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Teilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar führt übrigens nicht zum Punkteabbau.

Ich habe Angst, meinen Führerschein zu verlieren, weil ich schon sehr viele Punkte auf meinem Konto habe. Wie kann ich diese abbauen?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Sie sorgen dafür, dass Sie keine weiteren Punkte erhalten. Nach einigen Jahren bauen sich Ihre Punkte durch Tilgung der Einträge von allein ab. Sollten Sie in der Zwischenzeit doch einmal geblitzt worden sein o.ä., kann der Gang zu einem im Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt helfen, eine neuerliche Eintragung zu verhindern.

2. Sie können Ihre Punkte auch aktiv durch Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer Verkehrspsychologischen Beratung abbauen. Das empfiehlt sich in der Regel für jene, die beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Man sollte jedoch beachten, dass ein solcher Punkteabbau nur einmal alle fünf Jahre möglich ist und sich die Anzahl der abbaubaren Punkte nach der bereits vorhandenen Punktezahl bestimmt.

Eine Übersicht zur Verdeutlichung:

  • Wenn Sie bis zu 8 Punkten auf dem Konto haben, können Sie durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Fahrschule (4 Sitzungen à 135 Minuten und Fahrprobe à 30 Minuten) 4 Punkte abbauen.
  • Haben Sie zwischen 9 und 13 Punkten auf dem Konto, ist durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar nurmehr der Abbau von 2 Punkten möglich.
  • Zwischen 14 und 17 Punkten können Punkte nur noch durch die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung beim Verkehrspsychologen im Einzelgespräch abgebaut werden. Hierbei werden 2 Punkte abgebaut.

Wer soll sich das alles merken?

Sie sollen sich das natürlich nicht alles merken. Daher folgen hier noch einmal die 3 wichtigsten Punkte.

  1. Für bestimmte Verkehrsverstöße erhalten Sie - abhängig von deren Schweregrad - zwischen 1 und 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flengsburg. Haben Sie 8 Punkte angesammelt, werden Sie kostenpflichtig verwarnt, ab 14 Punkten müssen Sie ein kostenintensives Aufbauseminar absolvieren und bei Erreichen von 18 Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen
  2. Um diese Maßnahmen zu vermeiden, sollten Sie bereits gegen den ersten Punkt rechtlich vorgehen und dazu einen Rechtsanwalt beauftragen, der im Ordnungswidrigkeitenrecht oder Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist. Viele Autofahrer sind über Ihren Automobilclub verkehrsrechtsschutzversichert. Für diese ist der Rechtsanwalt kostenlos.
  3. Wenn Sie bereits einige Punkte im Verkehrszentralregister haben, kann sich ein Punkteabbau mittels freiwilliger Aufbauseminare lohnen.

Meine Frage war noch nicht dabei!

Auf dieser Seite können wir nur einen groben Überblick über das Verkehrszentralregister, die Punkte in Flensburg und die Möglichkeiten zum Punkteabbau geben.

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